Allgemeine Vertragsbedingungen
für vertragliche Beziehungen mit der Hebamme Antje Krüger
Terminregelung
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Arbeitszeiten
Die Hebamme ist in der Regel werktags von 09 - 17 Uhr erreichbar, in dringenden Fällen können Sie sich auch außerhalb dieser Zeiten an die Hebamme wenden. Sollte die Hebamme nicht erreichbar sein und es handelt sich um einen Notfall wenden Sie sich (je nach Problem und Zeitpunkt) bitte an eine der folgenden Institutionen:
- gynäkologische Ambulanzen der hiesigen Frauenkliniken
- Ambulanz der hiesigen Kinderkliniken
- Ihren Kinderarzt
- Ihren Gynäkologen
- Stillhotline des St Josef Krankenhauses Moers (02841 107-2186)
Hausbesuche finden in Regel zu oben genannten Arbeitszeiten statt. Am Wochenende und Feiertagen werden nur dringende Besuche , keine Routinetermine durchgeführt.
Privatrechnungen
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, und zwar unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§286 ABs. 3 BGB).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Bitte klären sie deshalb frühzeitig, inwieweit Ihre Privatversicherung für Hebammenleistungen aufkommt.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.